HMRL im Bundesanzeiger veröffentlicht

Die „Spange“ ist kein Entwurf mehr!

Ein bisschen ist es wie Spurenlesen:

Die Zeichen mehren sich, dass die Nagelkorrekturspange wirklich zum ersten Juli realisiert wird. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 07.04. ist die Entwurffassung in die rechtsverbindliche Version überführt worden.

Wie entsteht eine neue Leistung im Heilmittelkatalog?

Der offizielle Ablauf ist:

    1. Der GBA formuliert (auf Druck von Interessenvertretungen, bei uns i.d.R. Patienten und Verbände wie die Pod-Verbände und die DDG) einen Vorschlag für eine neue Heilmittel-Richtlinie
    2. Dieser Vorschlag darf von ausgewählten Stellungnahmeberechtigten, i.d.R. maßgebliche Verbände und Experten auf dem Gebiet (Autoren, Fachärzte, Spezialisten) kritisiert und verbessert werden
    3. Die Vorschläge werden aufgenommen und eingearbeitet- oder eben nicht. Manchmal dauert das auch etwas länger, wie im aktuellen Nagelkorrektur-Beispiel, in dem umfangreiche Änderungen vorgenommen wurden.
    4. Abstimmen über alle Vorschläge tun am Ende nur die Abstimmungsberechtigten, zu denen wir Heilmittelerbringer nicht zählen. Abstimmungsberechtigt sind: die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV, KZBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV).
    5. Eine neue Fassung ist formuliert, und muss vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
    6. Parallel zur Veröffentlichung läuft die Verhandlung über die Vergütung und genaue Ausgestaltung, konkret die Behandlungszeit und notwendige weitere Positionen (z.B. Hygienepauschale oder unterschiedliche Materialkategorien, Druckschutz etc.).

Podologen geben wichtige Impulse, sind aber bei Entscheidungen wenig eingebunden

Podologen sind in den Prozess einer neuen veranlassten Leistung also „nur“ peripher eingebunden:

    • Sie geben den Impuls und fordern die Notwendigkeit (superwichtige dicke-Bretter-Lobbyarbeit!)
    • Sie kritisieren aus „Praxissicht“ falsche Vorschläge und Vorstellungen von der Ausgestaltung (existenziell wichtig, da beim GBA keine Fachleute für unser Gebiet sitzen)
    • Sie verhandeln den Preis und liefern Argumente für die Honorare (z.B. Aufstellung über Materialkosten, Zeitaufwand, Zeitbedarf).

Weitere Informationen

Wenn Dich die alle aktuell bekannten Neuerungen für Praxisinhaber zur Nagelkorrekturspangenbehandlung interessieren, dann besuch gerne meine bepunkteten Webinare!

Im ersten Teil Ende April werden vorbereitenden Themen zur Praxisorganisation, Dokumentation und den abrechnungsfähigen Techniken besprochen,

Im zweiten Teil im Juni wird die Vergütung und zeitliche Ausgestaltung konkretisiert.

Weitere Fortbildungsthemen findest du hier

Infos in Kurzform über den Gemeinsamen Bundesausschuss findest Du hier:

https://www.g-ba.de/downloads/17-98-2803/2018-12-04_G-BA_Flyer_Der_Gemeinsame_Bundesausschuss_DE_bf.pdf

und hier: https://www.g-ba.de/

Der Bundesanzeiger veröffentlicht hier:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?4

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