5 Tipps für gute Fotodokumentation Der § 28 a der HMRL zur Nagelspangenbehandlung enthält folgende Formulierung: „(3) Im Stadium 2 und im Stadium 3 ist vor Beginn der Nagelspangenbehandlung, bei einer Verschlechterung
HMRL im Bundesanzeiger veröffentlicht
Die “Spange” ist kein Entwurf mehr! Ein bisschen ist es wie Spurenlesen: Die Zeichen mehren sich, dass die Nagelkorrekturspange wirklich zum ersten Juli realisiert wird. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger