Jeder Zeh eine Verordnung- Begründung für die Podologie Unsere Patienten haben regelmäßig mehrere betroffene Zehen. Dabei soll jeder Zeh eine eigene VO bekommt, mit Angabe der Lokalisation. Welche Begründungen für
Teil zehn: IGEL-Leistungen
letzter Teil: IGEL-Leistungen Therapie als Kassenleistung bedeutet vor allem eines: Minimalversorgung. Wirklich gute Behandlung erfordert meistens mehr als das Basis-Minimalprogramm, und das darfst du weder deinem Patienten vorenthalten, noch sollst
Teil acht: Doku-Check
Doku-Check Wenn sich das bisher etablierte System „Spange nach Kostenvoranschlag“ ändert, und ein neues Heilmittel in Umlauf kommt, ist ein Doku-Check fällig. Die Dokumente Datenschutzvereinbarung, Behandlungsvertrag und die Therapiehinweise solltest
Teil sieben: Sichtbar werden
Sichtbar werden Wenn sich unser Angebot durch ein weiteres Heilmittel ändert, ist es Zeit die Öffentlichkeit zu informieren. Nur wenn wir von Betroffenen gefunden werden, können wir unseren Auftrag erfüllen:
Teil fünf: Abläufe überdenken
Teil 5: Abläufe überdenken… …und Patientenfragen vorwegnehmen. Ich stelle es mir ungewohnt vor: Patienten vereinbaren telefonisch einen Termin und sofort wird die Spange gesetzt? Wie sieht ein Telefonat aus, noch
Teil vier: Ärztinnen und Ärzte kontaktieren
Ärztinnen und Ärzte kontaktieren Die kommenden zwei (!) Monate solltest du auf jeden Fall dazu nutzen, deine Zuweiser zu informieren, und um gezielt neue Netzwerke zu erschließen. Das ist keine
Teil drei: blinde Flecken bei den Spangen
Blinde Flecken 4 Wege, um Schwachstellen zu überwinden Es gibt viele Techniken für die Nagelkorrektur, um die 20 Verfahren sind aktuell im Umlauf- wer weiß was die Zukunft noch bringt?
Teil zwei: alle Patienten impfen
5 Tipps, um sich ins Gespräch zu bringen Tue Gutes und rede darüber: Niemand kann ahnen, was du draufhast. Die einfachste und schnellste Möglichkeit, auf die „neue“ Leistung Spange aufmerksam
Teil eins: 5 Tipps für gute Fotodokumentation
5 Tipps für gute Fotodokumentation Der § 28 a der HMRL zur Nagelspangenbehandlung enthält folgende Formulierung: „(3) Im Stadium 2 und im Stadium 3 ist vor Beginn der Nagelspangenbehandlung, bei einer Verschlechterung
HMRL im Bundesanzeiger veröffentlicht
Die “Spange” ist kein Entwurf mehr! Ein bisschen ist es wie Spurenlesen: Die Zeichen mehren sich, dass die Nagelkorrekturspange wirklich zum ersten Juli realisiert wird. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger