Vergütung für angestellte PodologInnen fällt um 20 %

Die Gehälter angestellter Podologen fallen um 20 %

Die Differenz zu den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten beträgt aktuell 1.000 €!

Das hat Auswirkungen auf die Fachkräftegewinnung.

Bei der Recherche zum Webinar „Die nachhaltige Praxis“ bin ich über die aktuellen Zahlen zum Verdienst in podologischen Praxen gestolpert. Ich bin noch immer geschockt!

Wie kann es sein, dass das Durchschnittsgehalt in einem halben Jahr um fast 20 % fällt???

Wie erhebt die Agentur für Arbeit (die für das Jobmonitoring Angestellter zuständig ist) diese Zahlen?

„(…) Grundlage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind die Arbeitgebermeldungen zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und geringfügig entlohnt Beschäftigten (…).“ Quelle 

Es sind also „echte“ Zahlen. Woran kann der Vergütungs-Absturz liegen?

Mögliche Gründe für den Absturz

  • Im Sommer sind alle „Gutverdiener“ entlassen worden
  • Gehälter bei Neueinstellungen mussten aufgrund des Krisenmodus angepasst werden
  • Viele haben sich  im Sommer selbständig gemacht, und nur noch die „abhängigen Schlechtverdiener“ sind übriggeblieben?
  • Vielleicht haben sich auch Fußpflegende in die Statistik eingeschlichen, sicher kann man sich nie sein durch die Begriffsvermischung „medizinische Fußpflege“

Fakt ist- so kann es nicht weitergehen.

Die Auswirkungen auf den Fachkräftemangel

Nicht nur dass ein gutes Auskommen als Angestellte in der Podologie nicht möglich ist, auch das Signal für den Nachwuchs ist verheerend.

Laut statistischem Bundesamt beliefen sich 2020 die durchschnittlichen privaten Konsumausgaben auf 2.507 Euro im Monat. Darunter versteht man keinen eigentlichen Konsum, sondern die normal üblichen Lebenshaltungskosten.

Die Lebenshaltungskosten sind seitdem sicher nicht gesunken. Wenn man die Zahlen von 2020 verwendet (neuere gibt es nicht), zeichnet sich für heute ein dramatisches Bild ab:

Bei Steuerklasse 1 bleiben von 2.140 Brutto nur 1.515 €.

Zu den (2020) erforderlichen Konsumausgaben von 2.507 € ergibt sich ein Defizit von 1.000 €!

Nachdem vor 3,5 Jahren das TSVG die wirtschaftliche Praxisführung als Parameter für Honorarverhandlungen festgelegt hat und ein 3 Jahres-Plan mit jährlichen Vergütungssteigerungen (statt Schiedsverfahren) vereinbart wurde, ist man automatisch von eine zeitverzögerten Gehaltsanpassung bei den Angestellten ausgegangen.

Ziel: größere Betriebe mit mehreren Angestellten etablieren, für breite Versorgung, höhere Rentabilität und geringeres Inhaber-Risiko. Aktuell: Fehlanzeige.

Welche zwei Maßnahmen leiten sich daraus ab?

  • Die Honorarverhandlungen zum Juli 2023 müssen nicht nur gestiegene Ressourcen- und Energiekosten ausgleichen, sondern auch die Signale für möglichen Nachwuchs und die Fachkräftegewinnung berücksichtigen.
  • Um Verhandlungen mit Nachdruck führen zu können, sind Zahlen und belegbare Daten lebensnotwendig. Sollte es ein erneutes Gutachten / WAT-Gutachten geben- mach bitte mit! Investiere die Zeit und scheue dich nicht, die BWA „offenzulegen“. Wenn es bei dir nicht gut läuft, mach erst recht mit!

Denn: Je deutlicher Honorare und Gehälter angehoben werden, desto mehr Nachwuchs und (zufriedene) angestellte Fachkräfte gibt es zukünftig in den Praxen.