2 Tipps für erfolgreiche „Rezeptanforderungen“

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Verordnungen anfordern, ohne fordernd zu wirken:

Zwei Tipps für erfolgreiche Kommunikation

 

Wahrscheinlich ist es bei dir genauso wie bei mir: viele Patienten haben sich ihre bedürftigen Zehen für den Juli aufgespart. Dazu haben sich die therapeutischen Freiheiten, die wir bei der Spangenbehandlung haben, fast schon wie das Blankoverordnungs-Paradies angehört („Behandeln so lange, bis der Nagel komplett ausgeheilt ist“- „Entscheiden, welche Modelle angewendet werden“- „Kontrollieren, immer wenn man möchte“).

All das ist richtig!

Die Realität ist aber auch:

Nur weil eine Leistung verordnet werden KANN, heißt es nicht, dass sie auch wirklich verordnet wird.

Die Ärzteschaft mit ihrer Entscheidungshoheit über notwendige medizinische Behandlungen und mit ihrem Regelleistungsvolumen (Umgangssprachlich Budgetierung, nähere Infos hier https://www.aok-bv.de/lexikon/r/index_00130.html) ist und bleibt das Nadelöhr.

Unser Rahmenvertrag sieht vor, dass Ärzte und Ärztinnen von uns bzw. von den Versicherten nicht zur Verordnung „genötigt“ werden dürfen:

(9) Versicherte dürfen durch den Leistungserbringer nicht aus anderen als therapeutischen Gründen motiviert oder beeinflusst werden, bestimmte Verordnungen von Ärztinnen und Ärzten zu fordern. Gleichzeitig darf der Leistungserbringer von sich aus die Ärztin und den Arzt in seiner Verordnungsweise aus eigenwirtschaftlichen Überlegungen nicht beeinflussen (vgl. § 128 SGB V). https://www.gkv-heilmittel.de/media/dokumente/heilmittel_vertraege/vertraege_podologie/20220613_Podologie_Vertrag_nach_125_Abs_1_SGB_V_Lesefassung_barrierefrei.pdf

Trotzdem ist es notwendig, die bestmögliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten einzufordern.

Zwei Tipps für eine erfolgreiche Kommunikation:

1) Streiche alle Begriffe, die unterschwellig nach „Forderung“ klingen, oder appellativen Charakter haben.

Je diskreter der Vorschlag und je stärker die Entscheidungshoheit des Arztes/der Ärztin anerkannt wird, desto besser.

Gute Sätze können sein:

  • Wir würden uns freuen, wenn Sie die Möglichkeit einer Nagelspangenbehandlung in Betracht ziehen. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!
  • Wir würden Ihnen gerne Pat. X zur Diagnostik vorstellen und bitten um Ihre Einschätzung, inwiefern eine Nagelspangenbehandlung in Betracht kommt.

2) Betone in deiner „Rezeptanforderung“ immer den therapeutischen Mehrwert konservativer Behandlungen.

Niemals geht es um das Rezept, sondern immer um die Gesundheit und Unversehrtheit des Patienten!

Wähle therapiezentrierte Formulierungen wie z.B. diese:

  • Unserer Einschätzung nach wird eine Nagelspangentherapie bei Pat X zur erfolgreichen Regeneration des Nagels und des Weichteilgewebes beitragen. Wir erbitten Ihre medizinische Einschätzung und ggf. Verordnung der Behandlung.
  • Die Nageldeformierung und die Entzündung des Weichteilgewebes von Pat. X sind durch eine biomechanische Korrektur mit einer Nagelspangenbehandlung nach unserer Erfahrung sehr gut konservativ therapierbar, weshalb wir uns freuen würden, wenn Sie eine Verordnung der Nagelspangenbehandlung für Pat. X prüfen könnten.

Bei Fragen stehen wir gerne unter dieser Nummer / Email-Adresse zur Verfügung. Kollegiale Grüße, Ihre Praxis

Ich hoffe, solche Textbausteine helfen dir, um das Beste für dich und deine Patienten zu erreichen.

Schau gerne in meinen Webinaren vorbei: hier gebe ich immer Tipps zur erfolgreichen Kommunikation und kollegialen Zusammenarbeit.

Übrigens fällt die Nagelkorrektur in das „Budget“ der Ärzte (siehe „Regelleistungsvolumina“); deshalb kann es natürlich zu Engpässen kommen, wenn Ärzte ein hohes Rezeptaufkommen im Quartal haben.