Die 10 wichtigsten Informationen zur Einteilung von Spangen

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Infos zur Zuordnung von Nagelspangen

Spangenmodelle korrekt einteilen und sicher dokumentieren- das hört sich einfach an, ist aber nicht selbsterklärend. Eine offizielle Klassifikation, was zu welcher Kategorie zählt, gibt es nicht.

Wie werden Spangen eingeteilt?

Hier habe ich die 10 wichtigsten Infos zusammengestellt, mit denen dir die Zuordnung leichter fällt.

1.      Wann dürfen Nagelspangen verwendet werden?

Die Nagelspangentherapie sieht eine große therapeutische Freiheit vor: wie dürfen die Techniken, die am Nagel angewendet werden, frei wählen. Dazu müssen nur 2 Vorbedingungen neben der Verordnung durch den Arzt erfüllt werden, nämlich

  • dass eine Spange am Nagel angebracht werden kann
  • und keine weitere Verletzung hervorruft.

2.      Muss eine Spange immer aktiv sein?

Früher kursierte die Meinung, nur eine aktivierbare oder regulierbare Spange aus Draht sei eine richtige Spange. Klebespangen mit den Kassen abzurechnen war nur in Ausnahmefällen mit Sonderbegründungen möglich (z.B. bei kleinen Kindern).

Das ist zum Glück Geschichte!

Vollkommen zurecht, denn es gibt so viele wirkungsvolle Techniken und Materialien, dass wir fast jedem Patienten helfen können, egal wie knifflig die Bedingungen sind.

Der GBA sagt dazu folgendes:

3.      Was gilt als Nagelspange?

Als Nagelspange im Sinne der Heilmittel-Richtlinie und damit für die Behandlung von „Rezeptpatienten“ nutzbar sind Techniken, die folgende Kriterien erfüllen:

Erläuterung Zu § 28a,

Inhalt der Nagelspangenbehandlung

Absatz 3 regelt, dass im Rahmen der podologischen Nagelspangenbehandlung ausschließlich individuell anzupassende Nagelkorrekturspangen aus Metall oder Kunststoff zur Anwendung kommen dürfen, welche in Abhängigkeit vom klinischen Befund entweder als einteilige oder mehrteilige Systeme angebracht werden.

Wichtig ist, dass die jeweilige Spange exakt an den Nagel angepasst wird. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass die Wirkung der Nagelspange genau kontrolliert und an die therapeutischen Erfordernisse angepasst werden kann.

Vorgefertigte, nicht regulierbare Nagelkorrekturspangen, wie sie beispielsweise im Handel erhältlich sind, sind von der Nagelspangenbehandlung im Sinne dieser Richtlinie nicht umfasst.

Quellen: Tragende Gründe

Oder auch Abschlussbericht 

4.      Was muss dokumentiert werden?

Wir sind zur Dokumentation verpflichtet. Wie sieht die bei der Spangentherapie aus?

Es gilt:

  • Auf der Rückseite der Verordnung die erbrachte Leistung, so wie sie in der Leistungsbeschreibung benannt ist. Hier haben Produktnamen nichts zu suchen, genauso wenig wie Ziffern ohne Beschreibung oder Abkürzungen ohne einmal die Vollversion ausgeschrieben zu haben.

5.      Ist eine Produktbezeichnung erforderlich?

  • In der Verlaufsdokumentation soll die genaue Bezeichnung der jeweils verwendeten Nagelkorrekturspange benannt werden.
  • Namen von Produkten können als Gedächtnisstütze dienen.
  • Wichtig ist die Nachvollziehbarkeit: was wurde genau womit getan?

Die GKV ist zur Neutralität verpflichtet; Die Kategorie „zählt“, Handelsnamen sind demzufolge weniger wichtig. Beispiel: Gelspange statt Onyfix, beidseitige Titan-Federstahlspange statt Gorkiewicz, einseitig aktive Draht-Klebespange statt Combiped.

Warum ist das wichtig? Es gibt Modelle, die keinen Handelsnamen haben, weil sie nicht industriell hergestellt wurden.

Das schreibt der GBA zum Thema Dokumentation:

    1. Vor- und Nachbereitung, Verlaufsdokumentation

(…) Im Interesse einer effektiven und effizienten Nagelspangenbehandlung ist eine Verlaufsdokumentation (gemäß § 3 Absatz 12 des Vertrags) zu führen und kontinuierlich fortzuschreiben. Dabei sind je Therapieeinheit die im Einzelnen erbrachten Leistungen, ggf. Besonderheiten bei der Durchführung und Reaktion der Versicherten (z. B. Allergien, Unverträglichkeiten), zu dokumentieren sowie Angaben über das verwendete Material zu machen. Die genaue Bezeichnung der jeweils verwendeten Nagelkorrekturspange ist zu dokumentieren. Wenn während einer Behandlungsserie auf einen anderen Spangentyp gewechselt wird, ist dies mit Begründung zu dokumentieren.

Quelle

6.      Welche Wirkweisen haben Spangen?

Hier ist die volle Bandbreite erlaubt. Detaillierte Angaben über Wirkweisen und aktuell verfügbare Materialien und Techniken werden in der Anlage 1 zur Zusammenfassenden Dokumentation / Abschlussbericht (…) Literaturrecherche und Expertenbefragung genannt:

‚Vier Wirkprinzipien werden je nach Problemstellung und Bedarf für das optimierte und verbesserte Wachstum des Nagels genutzt:

    • Hebelkraft
    • Federkraft
    • Zugkraft
    • Verdrängung‘ [11].

Die aufgeführten Kräfte, die durch die Spange auf den betroffenen Nagel wirken, führen zu einem Anheben der Nagelenden, einer Druckentlastung und regulieren, dass der Nagel in die gewünschte Richtung wachsen kann.

Quelle Seite 7

Wirkweisen Spangen Hebel Feder Zug Verdrängung
Grafik: Wirkweisen von Nagelkorrekturspangen

7.      In welche Kategorien fallen „meine“ Spangen?

Es gibt auf der ganzen Welt sicher zwischen 40 und 60 Techniken und verfügbaren Materialien, der Markt verändert sich ständig (schon alleine in „meiner Zeit“ habe ich Dinge kommen und gehen sehen, z.B. die Erki-Häkchen und 3TO Plus?).

Dabei ist zu bedenken, dass auch in Zukunft Forschung und Produktentwicklung betrieben wird, und sicher weitere neue Materialien auf den Markt kommen.

Nach der aktuellen Heilmittel-Richtlinie gibt es drei Kategorien, die sich durch die Beantwortung von zwei Fragen unterscheiden lassen:

      • Ist die Spange unter dem Nagel eingehakt?
      • Ist die Spange Wiederverwendbar, oder ein Einmalprodukt?

Das schreibt der GBA:

3.1.1 Formen von Nagelspangen

‚Für eine erfolgreiche Therapie ist es wichtig, die richtige Spange auszuwählen‘. [2]

Es gibt eine Vielzahl von Modellen, die sich nach Bauweise/Art, dem Einsatz und der Wirkungsweise unterscheiden.

Von der Bauweise unterscheidet man mehrere Typen [11]

    • Vorgespannte Stahlspangen (z. B. Ross-Fraser-Spange), unilateral oder bilateral
    • Dreiteilige elastische Orthonyxiespangen (z. B. VHO-Osthold-Spange) ohne Vorspannung, die nachjustiert werden können
    • Flachstahlspangen (z. B. Goldstadt-Spange)
    • Kunststoffspangen (mit flächiger Verklebung auf dem Nagelrücken, greifen teilweise auch unter die Nagelkante)
    • Kunststoffprothetik – Nagelvollprothese

Die Anbringung von Nagelkorrekturspangen kann durch ‚Einhängen‘, Aufkleben oder auch durch eine Kombination beider Verfahren erfolgen. Dies ist abhängig vom jeweiligen Spangenmodell.

    • Klebespangen (3TO-Klebespange, BS-Spangen, Goldstadt-Spangen)
    • Drahtspangen Die Drahtspangen werden durch Biegen eines Drahtes angepasst und in die Seiten des Nagels eingehängt. (z. B. 3TO-Spangen, Ross-Fraser-Spange)
    • Combiped-Spangen: Die Combiped-Spangen werden zur einen Hälfte gebogen und zur anderen aufgeklebt.

Aufgrund der Wirkungsweise lässt sich folgende Einteilung vornehmen [2]:

    • Wirkung durch Hebelkraft (z. B. 3TO Classic, Fraser)
    • Wirkung durch Federkraft (z. B. Goldstadt, Onyclip)
    • Wirkung durch Zugkraft (z. B. Corectio Titan, Podofix 3TO)

Quelle Seite 8

Tabelle: Spangenkategorien
Tabelle: Einteilung von Spangen nach Wiederverwendbarkeit und Anbringung

8.      Medizinprodukt- muss das sein?

Welche Produkte sind keine Medizinprodukte?

Aktuell gibt es mindestens zwei mir bekannte „nicht-MP“ Spangen:

  • Baehr-ASIA-Nagelspange und
  • BS-Spange

Das bedeutet: beide sind nicht zur Behandlung und Therapie von „Körperschäden“ oder „Krankheiten“ geeignet und zugelassen, sondern für kosmetische Korrekturen.

Nicht jede Formveränderung muss als Krankheit gelten:

Wenn keine Beschwerden vorliegen (Druckschmerz, Entzündung, Schmerzen, übermäßige Verhornung etc.), kann trotzdem eine ästhetische Formveränderung gewünscht sein. Hört sich nach spitzfindiger Wortverdreherei an.

Ais Sicht des Herstellers kann das gewünscht sein: wenn eine Spange ein Medizinprodukt ist, dann ist das Arbeiten mit ihr ein „Eingeständnis“, dass eine Krankheit vorliegt und eine medizinische Nutzung erforderlich ist. Man hat automatisch mit einem MP den kosmetischen Bereich verlassen, und den medizinischen Bereich betreten.

Umgekehrt gilt: Wenn eine Nutzung im Kosmetik Bereich gewünscht ist, muss dafür ein Produkt ohne MP Zulassung her, denn Kosmetik ist eben keine Therapie.

9.      Gibt es Sonderfälle?

Was ist mit selbst gebauten Drahtsystemen, und Einteilern, die ohne Abdruck funktionieren?

  • Selbst gebaute Drahtspangen sind möglich, und müssen selbst eingeordnet werden (untergehakt oder geklebt? Einmalprodukt oder wiederverwendbar?). Die verwendeten Materialien müssen selbstverständlich Medizinprodukte sein.
  • Einteiler ohne Abdruck sind schwierig: Wenn die Vergütung sich aus einem Betrag für Zeit und Material des Abdrucks zusammensetzt, und diese Leistung nicht erbracht wird, was dann? Selbst das Honorar zu kürzen ist keine Option, andererseits ist ein Abrechnen nicht erbrachter Leistungen auch nicht erlaubt. Eine saubere Antwort auf diese Frage gibt es (noch) nicht.

10.      Was ist nicht erlaubt?

…im Sinne dieser Heilmittel-Richtlinie, muss ich ergänzen.

Die Abrechnung einer Leistung unter den festgelegten Rahmenbedingungen schließt andere erfolgreiche Therapien für Selbstzahler oder privat Krankenversicherte nicht aus!

Wenn dich hierzu Infos interessieren, schau in meine online Fortbildungen, ich biete immer wieder ein Seminar zum Thema „IGeL-Leistungen: Begleitende Therapien zur Spangenbehandlung“ an, was sich natürlich auf jedes andere Feld übertragen lässt.

Was ist nicht erlaubt:

  1. Spangen zu benutzen, die keine Medizinprodukte sind
  2. Spangen zu benutzen, die komplett vorgefertigt sind, und nicht individuell angepasst werden
  3. Spangen zu nehmen, die man in der Drogerie frei verkäuflich bekommt

Summa Summarum:

Viel Information, und darin versteckt kleine Details, die die Therapielandschaft verändern.

Hier sind die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Wir dürfen alle Techniken aus dem aktuellen Profi-Bedarf benutzen
  • Wir sollen individuell angepasste Spangen verwenden, dabei dürfen wir selbst festlegen, was für die Indikation am besten geeignet ist.
  • Eine Begründung der Wahl und eine Beschreibung der Technik ist empfehlenswert. Produktnamen können genannt werden, sind aber nicht zwingend erforderlich.
  • Für die Einteilung in die drei Klassifikationen gelten die Wiederverwendbarkeit, die Anzahl der Teile und das Einhängen (also Einbringen unter der Nagelplatte oder auf der Nageloberfläche) als Kriterien.
  • Medizinprodukte sind für den medizinisch-therapeutischen Bereich ein Muss.

Ich hoffe dieser Beitrag hilft dir durch den Spangen-Urwald.

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Bei Fragen schreib mir gerne, oder hinterlasse einen Kommentar. Fortbildungen zum Thema findest du unter online Fortbildungen, ich gebe einen bepunkteten Fachvortrag zum Thema „Update Nagelkorrektur“ auf der Cosmetica Wiesbaden. Ich freu mich, wenn wir uns sehen!


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