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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kontakt:
Anja Stoffel
Telefon: 015159202065
E-Mail: info@podovision.de
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der
Firma Podovision (nachstehend „Veranstalter“, vertreten durch Anja Stoffel, genannt) nach
diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner (nachstehend “Teilnehmer” genannt).Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Seminar-, Beratungs-, Unterrichts- und
weitergehenden Dienstleistungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem
Teilnehmer bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in
Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 14
Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner
Der Veranstalter wird als selbstständiges Unternehmen für den Teilnehmer tätig.
Der Veranstalter bedient sich zur Vertragserfüllung selbstständiger Referenten. Diese werden
ebenfalls als Unternehmer unter Verwendung einer eigenen Firma und eines eigenen
werblichen Auftritts tätig.
Der Veranstalter kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter
bedienen.
Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen Vertragspartners
rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen und/oder
Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den jeweils anderen Vertragspartner zu
begründen.
3. Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch die Übermittlung und Bestätigung
der elektronischen Anmeldung über die Internetseite des Veranstalters.
Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich.
Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle einer Praxisbelegschaft oder In-house Schulung, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der
weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist
ebenfalls verbindlich.
4. Rücktritt, Ausfallregelung
Der Teilnehmer ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Hierfür erhebt der Veranstalter
bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn eine Gebühr von 20 €. Spätere Abmeldungen werden
mit 80 % der Teilnahmegebühr berechnet. Ab 24 Stunden vor Seminarbeginn wird der volle
Betrag in Rechnung gestellt. Jede Stornierung bedarf der Textform. Stornierungen sind nur
dann gültig, wenn der Erhalt sowie die Akzeptanz schriftlich per E-Mail durch den Veranstalter
bestätigt wurde.
Der Veranstalter behält sich vor, bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung
der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn
diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist,
dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird
unverzüglich zurückerstattet.
Wir räumen dem Vertragspartner bis zum Tag des Seminarbeginns die Möglichkeit ein,
anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter zu senden. Voraussetzung hierfür ist
die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung. Hierbei
entstehen keine weiteren Kosten. Bei Nichterscheinen hat der Teilnehmer weder Ansprüche
auf Voll- oder Teilrückerstattung der gezahlten Aus- oder Fortbildungsgebühr noch einen
Anspruch auf Umbuchung.
Ohne Stornierung bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Sollte ohne Berücksichtigung der
Stornierungsbedingungen ein Seminartermin nicht wahrgenommen werden, besteht kein
Anspruch auf einen kostenfreien Wiederholungstermin.
Sollte aus organisatorischen Gründen eine Anmeldung (Rechnung) von Seiten des
Veranstalters storniert werden, wird keine Stornierungsgebühr erhoben und der
Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet, falls sich kein adäquater
Ausweichtermin finden lässt.
5. Umbuchungsmöglichkeiten
Umbuchungen sind nur im Rahmen begonnener Ausbildungen und beim Vorliegen der
nachfolgend genannten Gründe zulässig:
– Nachweisbare Erkrankung des Teilnehmers (Vorlage Krankenschein)
– Nachweisbare Verhinderung der Teilnahme durch den Arbeitgeber
(Bestätigung durch den Arbeitgeber)
6. Organisatorische Änderungen
Das Recht zur Änderung oder Absage der ausgeschriebenen Termine, Veranstaltungsorte, des
Programm-/Zeitablaufs und der Ausbilder bleibt vorbehalten und werden bis zu 3 Tage vor
Seminarbeginn bekannt gegeben. Zu diesem Zweck sind durch den Teilnehmer regelmäßig
alle bei der Anmeldung angegebenen Kommunikationswege (E-Mail, Telefonnummer) zu
prüfen. Für falsche Kontaktangaben seitens des Auftraggebers und den sich daraus ergebenen möglichen Schäden, ist der Veranstalter grundsätzlich nicht haftbar oder zu belangen.
Wir behalten uns ferner vor, den Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms sowie den Einsatz der Dozenten unter Einhaltung des ausgewiesenen Seminarcharakters und während der Veranstaltung im Sinne des Seminarerfolges anzupassen. Organisatorische oder inhaltlichen Änderungen durch den Veranstalter führen auf Seiten des Teilnehmers weder zu einem Rücktritt- noch einem Minderungsrecht.
Der Veranstalter ist aus wichtigem Grund, wie bei Erkrankung des Dozenten und zu geringer
Teilnehmeranzahl berechtigt, die Veranstaltungen gegen volle Erstattung bereits gezahlter
Teilnahmegebühren auch kurzfristig (bis 3 Tage vor Seminarbeginn) abzusagen. Ein
weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
7. Haftung
Die im Rahmen der Beratungen und Fortbildungen zur Verfügung gestellten Dokumente
werden nach hohen Qualitätsstandards sowie bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt.
Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
8. Urheberrecht
Die Weitergabe bzw. Verbreitung von Lehr- und Arbeitsmaterial ist ohne schriftliche
Genehmigung der Veranstalter bzw. Urheberin Anja Stoffel (oder beauftragter Dritter) nicht
gestattet und wird bei Bekanntwerden strafrechtlich verfolgt. Die besuchten Seminare dürfen
ohne Zustimmung der Veranstalter durch den Teilnehmer/Vertragspartner nicht
aufgezeichnet, vervielfältigt oder in gleicher oder ähnlicher Form unter eigenem Namen und
eigener Rechnung angeboten werden. Zuwiderhandlungen ziehen Schadensersatzansprüche
durch den Veranstalter / Anja Stoffel nach sich.
9. Vertragsdauer und Vergütung
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach
der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sämtliche
Zahlungen sind bei Buchung nach gewähltem Zahlungsvorgang ohne jeden Abzug fällig.
Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer.
10. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so wird
dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
11. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die
Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen den guten
Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden
kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung
auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im
Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, den
Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Die Anwendung des Hausrechts gilt auch für digitale Seminare und Verstöße gegen die
„Netikette“.
Bei analogen Seminaren muss der Trainer/Coach/Seminarleiter vor Beginn der Veranstaltung
über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen des Teilnehmers informiert
werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden
kann.
Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den
betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich
vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen.
Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sogenannten Outdoorbereich sind nie ohne
ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner
eigenen Unfallversicherung versichert.
12. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach
deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers
Stillschweigen zu bewahren.
Der Teilnehmer wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse des
Veranstalters sowie deren Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich
seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich
behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.
Der Teilnehmer hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über den
Veranstalter, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den
Medien des Veranstalters enthalten sind, zu bewahren.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle ihm vom Veranstalter zur Verfügung gestellten
Unterlagen und Materialien sowie Datenträger ordnungsgemäß und vor dem Zugriff Dritter
gesichert aufzubewahren.
13. Haftung
Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Veranstalters – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Der Veranstalter
haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Teilnehmers.
Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.
Sofern der Veranstalter fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht
für Sach- und Personenschäden des Veranstalters auf die Ersatzleistung ihrer
Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur mit Einwilligung des Vertragspartners zur
Beantwortung von Anfragen, Abwicklung von Verträgen und der technischen Administration
erhoben und für Dritte unzugänglich gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (z.B.
Krankenkassen) erfolgt nur zum Zweck der Vertragsabwicklung bzw. bei Einwilligung, welche
jederzeit widerrufen werden kann. Eine Weitergabe oder ein Verkauf der personenbezogenen
Daten findet nicht statt.
Der Veranstalter erteilt dem Vertragspartner auf Verlangen Auskunft über die gespeicherten
Daten, den Zweck der Speicherung und deren Herkunft. Zusätzlich besteht nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der
personenbezogenen Daten. Wir möchten jedoch darauf Aufmerksam machen, dass damit
Teile des Vertragsverhältnisses (z.B. die Ausgabe bepunkteter Zertifikate) unwirksam werden können.
15. Werbewiderspruchsrecht
Podovision erhebt persönlichen Daten zur Abwicklung der Anfrage bzw. des Vertrags.
Außerdem wird der Vertragspartner über neue Produkte und Dienstleistungen informiert,
und anonymisierte Kommentare aus den Evaluationsbögen zu Werbezwecken genutzt
(„Teilnehmerstimmen“), sofern der Vertragspartner diesem Vorgehen bei seiner Anmeldung
nicht widersprochen hat. Wenn der Vertragspartner an diesen Informationen kein Interesse
hat, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis, den wir sofort berücksichtigen werden.
Senden Sie uns dazu einfach eine kurze Nachricht an info@podovision.de
16. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Aschaffenburg. Es gilt deutsches Recht.
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs als rechtsunwirksam erweisen, so
wird die Gültigkeit der übrigen Inhalte davon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen
werden durch rechtsbeständige Regelungen, die dem angestrebten Zweck des Vertrages
möglichst nahekommen, vertraglich ersetzt.
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb des Veranstalters mit Hilfe automatischer
Datenverarbeitung. Der Teilnehmer erteilt hiermit dem Veranstalter seine ausdrückliche
Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und
zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.
Stand: 18.01.2022